COVID Lockerungen ab 6.6.2020

COVID Lockerungen ab 6.6.2020

Gemäss Bundesratsbeschluss resp. der Medienmitteilung vom 27. Mai 2020 dürfen auch Kontaktsportarten wieder normal ausgeübt werden, vorausgesetzt sie haben ein Schutzkonzept. Das BAG (Bundesamt für Gesundheit) hat jedoch vorgeschrieben, dass die Betriebe bei „engem Kontakt“  Präsenzlisten der Mitglieder führen müssen – zum Contact Tracing, also Rückverfolgung im Falle einer Ansteckung.

Dieser Vorschrift können wir Dank unserer Mitglieder-Software problemlos nachkommen. Denn unsere Mitglieder verfügen über einen Mitglieder-Badge, mit welchem beim Kommen und Gehen ein- und ausgecheckt wird.

Trotzdem werden wir die Trainingsutensilien vermehrt desinfizieren und gut lüften.

Wir freuen uns sehr, dass wir das Training endlich wieder richtig aufnehmen dürfen!